Fakten & Zahlen

117 Meter Blickfang, der höchste Leuchtturm Europas. 450 Jahre Alte Vogtei, Sitz des Lübecker Stadtherrn. 142 Stufen hinauf zum 31 Meter hohen Turm, einer der ältesten Leuchttürme Deutschlands. 1000 Boote rund 2500 Aktive reisen jährlich zur Travemünder Woche an. 4,5 Kilometer Sandstrand bieten Möglichkeiten zum Entspannen. 56 Meter hohe Masten bilden das Wahrzeichen Travemündes, die Viermastbark Passat. 90 Abfahrten pro Woche betreibt der Skandinavienkai, der größte deutsche Fährhafen an der Ostsee.

Kontakt Information

Ferienhaus "geli & kalle"

Travemünde, DE - 23570
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Über die Erhebung von Kurabgaben und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seebad Travemünde vom 12. Juni 2001 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgaben und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seebad Travemünde vom 03. Mai 2004

§ 1 Abgabenarten

Die Hansestadt Lübeck erhebt Kurabgaben und Strandbenutzungsge­bühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

TEIL 1 Kurabgaben

(2) Der Stadtteil Travemünde der Hansestadt Lübeck ist als Seeheil­bad anerkannt.

(3) Die Hansestadt Lübeck erhebt im Stadtteil Travemünde zur teil­weisen Deckung ihrer Aufwendungen für die Herstellung, Ver­waltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken im Erhebungsgebiet bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen (Kur­einrichtungen) eine Kurabgabe. Die Kurabgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Kureinrichtun­gen in Anspruch genommen werden. Durch die Kurabgabe sollen die Aufwendungen nach Satz 1 zu 25 v. H. gedeckt werden.

(4) Für die Benutzung besonderer öffentlicher Einrichtungen oder allgemein zugänglicher Veranstaltungen können neben der Kur­abgabe Gebühren oder besondere Entgelte erhoben werden.

§ 3 Erhebungszeitraum

Die Kurabgabe wird in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben.

§ 4 Erhebungsgebiet

Die Kurabgabe wird im Gebiet des Stadtteils Kurort und Seebad Tra­vemünde (einschließlich des Priwalls) erhoben. Ausgenommen sind die Ortsteile Brodten, Ivendorf, Rönnau und Teutendorf.

§ 5 Abgabenpflichtiger Personenkreis

Kurabgabepflichtig ist, wer sich im Erhebungsgebiet aufhält, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd), und die Mög­lichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen erhält Als ortsfremd gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer/-in oder Besitzerin einer Wohnungseinheit ist wenn und soweit er oder sie diese überwiegend zu Erholungszwecken benutzt

Als ortsfremd gilt nicht wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Aus­bildung steht.

§ 6 Befreiungen

(1) Von der Kurabgabe sind freigestellt

1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebens­jahres, bei Nachweis des Lebensalters

2. Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder,   / Eitern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und   \ -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Person aufgenommen sind und die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen.

3. Studierende an den Hoch- und Fachschulen in der Hanse­stadt Lübeck mit gültigem Studentenausweis und Teilnehmer an Lehrgängen der Berufsbildungsstätte der Handwerks­kammer und der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule auf dem Priwall soweit sie die Kureinrichtungen nicht in An­spruch nehmen.

4. Teilnehmer/-innen an den vom Kurbetrieb Travemünde an­erkannten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und sportli­chen Veranstaltungen für deren Dauer soweit sie die Kurein­richtungen nicht in Anspruch nehmen.

5. Bettlägerige Kranke und Verletzte, die nicht in der Lage sind, die Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen, bei Vorlage ei­ner ärztlichen Bescheinigung.

 

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Highlights
  • Mietpreis
  • ab 35 €

  • Personzahl
  • bis zu 5 Personen

  • Wohnungsgröße
  • 2 Zimmer-Wohnung, Dusche/WC, Souterrain mit Tageslicht, ca. 52 qm², eigener Eingang

  • Wohnungsausstattung
  • Wohnraum mit Schlafcouch für 2 Personen, offene Küchenzeile, Schlafraum für 3 Personen, 2 x Kabel TV, Stereoanlage

  • Besonderheiten
  • Stellplatz am Haus, Gartennutzung, Fahrrad auf Anfrage, Wäsche auf Anfrage, Telefon und Internet

Längerfristig

auch längerfristig für Saison-oder Montagearbeiter geeignet. Preis auf Anfrage

Extras
  • Anreise-Öffungszeiten
  • Bei Ihrer Anreise richten wir uns ganz nach Ihnen. Wir haben ganzjährig geöffnet.

  • Tiere
  • Tiere auf Anfrage.

  • Kurzzeitmiete
  • Auch Kurzzeitmieten sind auf Anfrage möglich: In der Vor- und Nachsaison bis zu 3 Nächten, Hauptsaison bis zu 7 Nächten und in der Zwischensaison bis zu 5 Nächten. Personenzahl, Saison und Aufwand ist von  Lust und Laune des Vermieters abhängig

  • Endreinigung
  • Für die Endreinigung berechnen wir pauschal 47€

Haben Sie noch Fragen?

…..jetzt aber erst einmal Koffer packen und ab in den Urlaub nach Travemünde. Weitere Fragen können Sie bei uns Vorort stellen….